Bitte gebt Eure vollständige Adresse, Geburtsdatum sowie Vereinszugehörigkeit und natürlich den gewünschten Kurs an. Falls Ihr ein Leihpferd benötigt fragt dieses bitte auch direkt mit ab.
Hier sind noch einmal die offiziellen Beschreibungen und Anforderungen des
IPZV Pferdeführerscheins in IPO und API:
IPZV e. V. | API Teil 2.2 IPZV Abzeichen und Prüfungen gültig ab Januar 2024
1.2 IPZV Pferdeführerschein Umgang
Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum IPZV Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und passenden Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln.
Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter
Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt.
Der Lehrgang zum IPZV Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung
von Pferdefreunden bei.
Der IPZV Pferdeführerschein Umgang fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem
Pferd.
A Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung an einem mindestens 4-tägigen Vorbereitungskurs oder an 30 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt.
Der Kurs für den Pferdeführerschein Umgang und den Pferdeführerschein Reiten kann 8-tägig (mit 60
UE) angeboten werden. Beide Prüfungen finden dann am 9. Tag statt.
B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C. Die Lehrgangsleiter sind verpflichtet, in
Vorbereitung auf die Lehrgangsdurchführung eine entsprechende Aus-/Fortbildung nachzuweisen.
C Anforderungen
Die Prüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind.
Teil I: Theoretische Prüfung: mündliche Prüfung
Verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Pferdeverhalten, Identifikation von Pferden,
Grundlagen der Anatomie, Sicherheit und Unfallverhütung, Fütterung, Pferdepflege, Pferdegesundheit,
wesentliche Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste – Hilfe – Maßnahmen,
Pferdeweide, Auslauf, Stallarten, Tierschutz
Teil II: Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und
Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vorführen im Schritt und im Trab analog zu einer Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und
Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, rückwärts treten lassen (s. Musteraufgabe)
c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Führen zur Weide, Begegnungen mit Fahrzeugen wie Traktoren, mit Radfahrern, mit Fußgängern, mit anderen Pferden und anderen Tieren, Heranführen an unbekannte Gegenstände
d) Verladen
D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 2 API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C), beide Prüfer müssen
durch FN und IPZV zum Abnehmen der Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang berechtigt sein.
IPZV e. V. | API Teil 2.2 IPZV Abzeichen und Prüfungen
E Allgemeine Hinweise
In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. An den Stationen a), b) und/oder d) der
praktischen Prüfung können bis zu 2 oder 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. Es
werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.
Der IPZV Sachkundenachweis Pferdehaltung ersetzt den IPZV Pferdeführerschein Umgang.
IPZV e. V. | API Teil 2.3 Ausführungsbestimmungen für Abzeichenlehrgänge und Prüfungen (01.01.2023)
1.2 Pferdeführerschein Umgang des IPZV
Gruppengröße:
max. 4 Teilnehmer
Bahnen:
Reithalle, Viereck oder eingezäunter Platz, Orte im öffentlichen Raum
Anforderungen:
Dieses Abzeichen muss als Voraussetzung für alle Reitabzeichen, Freizeitabzeichen und Longierabzeichen
abgelegt werden.
Der Pferdeführerschein Umgang muss immer separat ausgeschrieben werden. Der Teilnehmer kann parallel
an keinem anderen API-Kurs teilnehmen.
Der Lehrgangsleiter darf parallel hierzu keinen anderen API-Kurs durchführen. Sollte ein Kurs parallel ausgeschrieben werden, muss ein zweiter berechtigter Trainer diesen durchführen.
Der IPZV-Sachkundekurs Pferdehaltung ersetzt den Pferdeführerschein Umgang und ist als Voraussetzung
für RA, FRA und LA gültig.
Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln.
Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter
Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt.
Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen
Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von
Pferdefreunden bei.
Der Pferdeführerschein fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd.
Die Prüfung besteht aus 5 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind!
Teil I Theoretische Prüfung:
Ca. 5 -6 Fragen
An den Stationen a) b) und/oder d) der praktischen Prüfung können bis zu 1-2 Fragen pro Teilnehmer
zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien abgefragt werden. Werden an den praktischen Stationen Theoriefragen gestellt, werden entsprechend
weniger Fragen im Theorieraum geprüft.
Teil II Praktische Prüfung:
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Holen des Pferdes, Aufhalftern, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vortraben für Lahmheitsuntersuchung) und
Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher
gehen lassen, Halten, Rückwärtstreten. (s. Musteraufgabe)
IPZV e. V. | API Teil 2.3 Ausführungsbestimmungen für Abzeichenlehrgänge und Prüfungen
6
c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum (3 Situationen sind darzustellen): Führen zur Weide, Begegnungen mit z.B. Traktoren, Radfahrern, Fußgängern, anderen Pferden,
Heranführen an unbekannte Gegenstände
d) Verladen eines Pferdes: Jeder Teilnehmer muss ein Pferd in einen sicheren Pferdehänger verladen,
fixieren und wieder ausladen. Die Teilnehmer können sich gegenseitig assistieren.
Alle Teilnehmer tragen Handschuhe, feste Schuhe und eine Gerte.
Das Führen erfolgt einzeln oder mit max. 4 - 5 Pferden gemeinsam.
Die beiden Prüfer können einzeln prüfen, um einen zügigen Ablauf zu ermöglichen.
Bewertung:
Der Prüfling sollte einen sicheren Umgang mit dem Pferd haben, es führen und pflegen können. Sollte ein
Aufgabenteil nicht erfüllt werden, kann der Aufgabenteil nochmals mit einem anderen Pferd wiederholt werden. Dieses sollte jedoch nicht die Regel sein. Die Prüfung ist kein Motivationsabzeichen! Jugendliche und
Erwachsene werden gleichermaßen bewertet.
Es werden keine Noten vergeben.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.